AHV Reform 21 - Erkenntnisse für Ihre Vorsorgeplanung

Vorsorgereform
Das höhere AHV-Rentenalter für die Frauen hat das Volk denkbar knapp angenommen. Im Vorfeld der Abstimmung wurde der Gender Pension Gap heftig diskutiert und darauf hingewiesen, dass insbesondere bei den Teilzeitbeschäftigten Handlungsbedarf besteht. Die AHV-Abstimmung hat aber auch einen Einfluss auf die 2. Säule. Daniel Jud, Kundenverantwortlicher bei der PensExpert, nimmt zur Reform Stellung.
5. Dezember 2022

In Zukunft bietet die AHV auch Teilrenten an. Was ist darunter zu verstehen?
Daniel Jud: Heute kann man die AHV-Rente um ein oder zwei ganze Jahre vorbeziehen. Mit der AHV-Reform darf die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren bezogen werden. Dabei sind auch Teilrentenbezüge zwischen 20% und 80% möglich. Der schrittweise Übergang in die Pensionierung wird mit dieser Reform ganz klar erleichtert.

In welchen Fällen lohnt es sich, nur einen Teil der AHV-Altersrente zu beziehen?
DJ: In der Regel für Personen mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten, die aus unterschiedlichen Gründen vor dem AHV-Referenzalter 65 beruflich kürzertreten wollen. In solchen Fällen kann eine Teil-Altersrente als Lohnersatz durchaus Sinn machen. Im Vergleich zu heute dürften mit der AHV-Reform auch die Kürzungssätze bei Vorbezügen attraktiver werden.

Der Aufschub der AHV-Rente ist bis Alter 70 möglich. In welchen Fällen soll ein Aufschub in Betracht gezogen werden?
DJ: Hier spielen meistens steuerliche Überlegungen eine Schlüsselrolle. Wenn Erwerbstätige über das
AHV-Referenzalter hinaus weiter Lohn beziehen und gleichzeitig die AHV-Rente erhalten, wird die Steuerbelastung aufgrund der höheren Steuerprogression markant ansteigen. Dies kann mit einem Aufschub verhindert werden. Trotz diesem Steuervorteil wird sich ein Aufschub der AHV-Rente oft nicht auszahlen.

Wieso kommen Sie auf diese Einschätzung?
DJ: Bei der Umsetzung der AHV-Reform werden die Rentenzuschläge beim Aufschub tiefer ausfallen, als dies heute der Fall ist. Der Grund liegt an der stark gestiegenen Lebenserwartung. Aber der Einzelfall muss sicher genau geprüft werden.

Die AHV-Reform betrifft auch die 2. Säule. Neu müssen die Pensionskassen zwingend Teilpensionierungen anbieten. Wie viele Pensionierungsschritte hat der Gesetzgeber vorgesehen?
DJ: Bisher waren die Pensionskassen frei in der Ausgestaltung von Teilpensionierungen. Die Vorsorgeeinrichtungen werden neu verpflichtet, den Versicherten Teilbezüge von mindestens 20% anzubieten. Zudem sind mindestens drei Pensionierungsschritte zu gewähren.

Gilt diese Regelung auch bei Alterskapitalbezügen?
DJ: Korrekt, diese Bestimmungen gelten sowohl für Renten- als auch für Kapitalbezüge. Bei der Kapitalauszahlung erlaubt der Gesetzgeber aber höchstens drei Bezugsschritte.

Bekanntlich will der Gesetzgeber Freizügigkeitsgelder im AHV-Alter nur dann noch erlauben, wenn weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Dieses Thema war in der AHV-Reform plötzlich nicht mehr auf dem Radar. Wurde diese Beschränkung fallengelassen?
DJ: Am 9. Dezember 2022 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt und die Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Wie erwartet, wurde dieses Thema im Verordnungstext wieder aufgegriffen. Analog wie heute in der Säule 3a soll die Weiterführung von Freizügigkeitskonti nach dem AHV-Referenzalter an eine Erwerbstätigkeit geknüpft werden. Einen Mindestbeschäftigungsgrad für die Weiterführung sieht das Gesetz jedoch nicht vor. Für angehende Pensionierte empfehlen wir die bisherige Bezugs- und Steuerplanungen neu zu überdenken.

Aktuell wird im Parlament die BVG-Revision behandelt. Welche Anpassungen sollten nebst der Reduktion des Umwandlungssatzes prioritär erfolgen.
DJ: Einerseits sollten bessere Rahmenbedingungen für Teilzeitangestellte geschaffen werden. Die geplante Reduktion des Koordinationsabzuges in der 2. Säule und die Tatsache, dass AHV-Beiträge bei Weiterbeschäftigung nach dem AHV-Alter neu auch rentenbildend sind, stellen Schritte in die richtige Richtung dar. Ausserdem kann ich mir auch eine weitergehende Flexibilisierung der Rentenbezüge aus der Pensionskasse vorstellen. Eine laufende Altersrente aus der beruflichen Vorsorge sollte bei Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit reduziert oder ganz ausgesetzt werden können. Für die Rentenbezüger würde der Steuernachteil durch das zusätzliche Erwerbseinkommen wegfallen und die Arbeitgeber könnten so gut qualifizierte Rentner besser motivieren, vorübergehend in den Arbeitsmarkt zurückzukehren.


Jetzt Ihre Möglichkeiten entdecken.

Sie sind mitten im Berufsleben, es ist aber an der Zeit sich mit der Pensionsplanung auseinandersetzen? Haben Sie gewusst, dass viele interessante Möglichkeiten auf Sie warten, so dass einer sorgenfreien Pension nichts mehr im Wege steht? Erfahren Sie mehr in unserem Video:

Was müssen Sie bei einem freiwilligen Einkauf in die überobligatorische berufliche Vorsorge beachten? Lohnt sich das für Sie überhaupt? Das und mehr erfahren Sie im Video:

Geschrieben von
AHV Reform 21 - Erkenntnisse für Ihre Vorsorgeplanung